Unsere Leistungen erstrecken sich von der Beratung als fachkundigen Person im Zuge der Planung und Ausführung, über die Überwachung von speziellen Herausforderungen bei der Ausführung von z. B. WU-Bauwerken, Industrieböden, Sichtbetonoberflächen, Parkhäuser und Tiefgaragen, Verkehrsflächen bis hin zu der Feststellung und Beurteilung von Schäden in gutachterlichen Stellungnahmen (ö.b.u.v. Sachverständiger).
Bei massiven Schäden an der Stahlbetonkonstruktion beurteilen wird nach Ermittlung des IST-Zustandes die mögliche Restnutzungsdauer und Planen als Sachkundige Planer (SKP) die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen. Natürlich begleiten wir Sie von der Leistungsphase LP 1 „Grundlagenermittlung“ bis zu LP 8 „Überwachung der Ausführung“.
Nach der Abnahme der Instandsetzungsmaßnahme führen wir in Ihrem Auftrag die jährliche Instektion/Wartung (LP 9) zur Sicherung von etwaigen Gewährleistungsansprüchen durch, bzw. stellen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist von in der Regel 5 Jahren sicher, dass das Bauwerk die planmäßige Restnutzungsdauer erreicht.