Planung Instandhaltung
Da das Themenfeld rund um die Betoninstandhaltung sehr vielfältig ist, finden Sie in der nachfolgenden stichpunktartigen Aufzählung unsere hauptsächlichen Tätigkeitsbereiche:
- Instandsetzung von Tiefgaragen, Balkonen, Hoch- und Ingenieurbauwerken,
- Oberflächenschutzsysteme und Bodenbeschichtungen in Parkhäusern, Tiefgaragen und Industrieanlagen,
- Klassische Injektionen zum Abdichten, dehnfähigem und kraftschlüssigem Verbinden von Rissen in Stahlbetonbauteilen mittels EP, PUR, ZS und ZL,
- Nachträgliches Abdichten von Rissen in WU-Bauteilen bzw. Schleiervergelung mit Acrylatgelen,
- Lokaler oder flächiger Betonabtrag bzw. Untergrundvorbereitung mittels Hochdruckwasserstrahlen,
- Verstärkung von Stahlbetonbauteilen durch Querschnittsergänzung (Bewehrungszulagen und Spritzbeton),
- Instandsetzung von Industrieböden,
- Sichtbetonkosmetik
Für die Instandsetzung/-haltung von Betonbauwerken führen wir in Ihrem Auftrag alle Leistungsphasen der HOAI (LP1 – 9: Grundlagenermittlung; Kostenschätzung; Entwurfsplanung; Genehmigungsplanung; Ausführungsplanung; Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung; Vergabe; Objektüberwachung; Inspektion/Wartung) durch.
In der Betoninstandhaltung weichen die einzelnen Leistungsphasen etwas von den klassischen Leistungsphasen der HOAI ab. In der Praxis hat sich folgender Ablauf für eine fachgerechte Betoninstandhaltung bewährt:
- Ermittlung des IST-Zustandes des Bauwerkes (Einsicht in bereits vorhandene Prüfberichte/Gutachten, umfangreiche Bauwerksuntersuchungen; LP 1),
- Beurteilung und Vergleich IST-/SOLL-Zustand; LP 2)
- Erstellung von Instandsetzungskonzepten (LP 3),
- Planung und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen (Leistungsverzeichnis, Vorbemerkungen, Detailskizzen, konkretisierte Kostenschätzung; LP 5),
- Angebotseinholung und Prüfung, Vergabevorbereitung (LP 6)
- Mitwirkung bei der Vergabe (Auftragsverhandlung, Vergabeempfehlung, Vorbereitung Bauvertrag; LP 7),
- Überwachung der Instandsetzungsmaßnahme (LP 8),
Durchführung der Inspektionen während der Gewährleistungs- /Nutzungszeit (LP 9).