Inspektion und Wartung
Um die im Zuge der Instandsetzungsplanung anvisierte Restnutzungsdauer zu gewährleisten ist eine regelmäßige Inspektion der Bauteile erforderlich. Zum Beispiel empfiehlt das DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen bei Parkbauten in Abhängigkeit der Bauart und des Oberflächenschutzsystems unterschiedliche Inspektions-Zyklen (jährlich oder alle 2 Jahre).
Aufgrund der praktischen Erfahrungen als Bauleiter in der Instandsetzung wissen wir auf welche Bauteile und Details wir bei der Inspektion besonderes achten müssen und welche Wartungsarbeiten gegebenenfalls erforderlich sind.
Im Falle, dass bei der Inspektion z. B. Risse oder Abplatzungen im Oberflächenschutz oder Flankenabrisse bei Wartungsfugen festgestellt werden, so arbeiten wir für die Wartung ein bedarfsorientiertes Programm aus und überwachen die Qualität der Wartungsarbeiten. Ziel ist es immer die geplante Restnutzungsdauer sicherzustellen und die Bauwerke und Ihre Werte zu erhalten.
In der Regel treten bei starr beschichteten Bodenplatten (Variante B1 gemäß DBV Merkblatt: OS 8 mit begleitender Rissbehandlung) Risse infolge spätem Zwang nach 1 bis 3 Winterperioden auf. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist bei kurzen Einwirkzeiten (maximal eine Wintersaison) nicht mit relevanten Korrosionsschäden der Bewehrung zu rechnen. Diese Risse sind deswegen unmittelbar nach der Wintersaison rissüberbrückend mittels Rissbandagen (vliesarmierte PMMA) zu schließen um weitere Chlorid- und Feuchtezufuhr zu verhindern.